Baustellenabsperrungsschild: Verkehrssicherungspflicht bei angekündigtem Sturm
Das LG Essen bestätigt in seinem Urteil vom 20.12.2016 – Az.: 15 S 157/16 – die Entscheidung des AG Gelsenkirchen vom 16.08.2016 – Az.: 405 C 270/16 –, dass der Verkehrssicherungspflichtige auch bei Windgeschwindigkeiten über Sturmstärke dafür Sorge zu tragen hat, dass Baustellenabsperrungsschilder nicht umkippen können. Die Beklagte war aufgrund der Tatsache, dass ein Sturm […]
