Arglistige Täuschung durch den Verkäufer eines Gebrauchtwagens
Das Landgericht Darmstadt hat durch Urteil vom 06.11.2013 – Aktenzeichen: 4 O132/13 – entschieden, dass eine arglistige Täuschung durch den Verkäufer nur dann gegeben ist, wenn dieser den maßgeblichen Umstand kennt oder zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Umstand nicht kennt und bei Offenlegung den Vertrag nicht oder […]
