Vorfahrtsverstoß: Keine Mithaftung bei Parken im eingeschränkten Haltverbot in Kreuzungsnähe
Das Landgericht Hamburg hat durch Urteil vom 24.09.2015 – Az.: 302 O 104/15 – entschieden, dass der Kläger den Anscheinsbeweis, dass er einen Vorfahrtsverstoß begangen hat, nicht erschüttern konnte. Insbesondere ist die Behauptung einer Sichteinschränkung oder überhöhter Geschwindigkeit des Unfallgegners zur Erschütterung nicht geeignet, denn der wartepflichtige Kläger muss mit Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Der […]
