Aufnahmen einer Dash-Cam sind zulässige Beweismittel
Das LG München I weist in seinem Hinweis- und Beweisbeschluss vom 14.10.2016 – Az: 17 S 6473/16 – darauf hin, dass es sich bei der Dash-Cam-Aufnahme um ein zulässiges Beweismittel handelt, das analog § 371 ZPO in Augenschein genommen werden kann und bei einem unfallanalytischen Sachverständigengutachten auch Berücksichtigung finden darf. Beweisverwertungsverbote sind in der ZPO […]
