Werkstattrisiko geht zu Lasten des Schädigers – Verzinsung der Gerichtskosten vom Tag der Einzahlung bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrages
Das Landgericht Hamburg hat durch Urteil vom 4. Juni 2013 – Az.: 302 O 9211 – entschieden, dass das Werkstattrisiko zu Lasten des Schädigers geht. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht […]
