Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht haben am 22.03.2016 in Berlin ein Gespräch mit dem GDV geführt und deutlich gemacht, dass die vom GDV verwandte Muster-Schweigepflichtentbindungserklärung von der AG Verkehrsrecht nicht akzeptiert werden kann. Es wurde insbesondere kritisiert, dass nicht transparent gemacht wird, an wen die Daten des Geschädigten weitergegeben werden. Die AG Verkehrsrecht fordert, dass Gutachter und weitere eingeschaltete Dritte bereits in der Schweigepflichtentbindungserklärung konkret benannt werden. Ein Verweis auf eine im Internet schwer zu findende Liste, in der externe Dienstleister aufgeführt sind, wird für nicht akzeptabel gehalten. Der GDV sagte zu, zu prüfen, ob es Optimierungsmöglichkeiten gibt. Das Gespräch wird fortgesetzt.