Spürbares Schalten und Bremsen beim Porsche 981 Boxster S kein Mangel

Die Richter des OLG Hamm stellten mit Urteil vom 18.03.2014 (Az. 28 U 162/13) fest, dass die spürbaren Schalt- und Bremsvorgänge beim Porsche 981 Boxster S keine Mängel darstellen. Die Klägerin beanstandete, dass das von ihr geleaste Fahrzeug mit Verkaufswert von 76.000,– Euro ruckhaft beschleunige und stotternd abbremse. Sie verlangte die Rückabwicklung des Vertrages. Die Klage blieb jedoch erfolglos, da auch nach Einholung eines Gutachtens keine Mängel festgestellt wurden, die die Klägerin zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt hätten. Die spürbaren Schalt- und Bremsvorgänge seien typisch für Fahrzeuge dieser Art und beruhten nicht auf technischen Fehlern. Dieses spezielle Schaltverhalten ist für diesen Sportwagen typisch und von Porsche so gewollt, um dem dynamisch-sportlichen Anspruch an einen Sportwagen gerecht zu werden. So ist auch bereits dem Prospektmaterial zu entnehmen, dass das Fahrzeug „straffe und unmittelbare“ Schaltvorgänge zeige.
OLG Hamm vom 18.03.2014