Höhe des Wiederbeschaffungswertes/Berechnung der außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren aufgrund des vom Sachverständigen festgestellten höheren Wiederbeschaffungswertes
Das AG Viersen hat durch Urteil vom 07.09.2017 – Az.: 32 C 326/15 – entschieden, dass der von einem Sachverständigen mit klaren, nachvollziehbaren Ausführungen ermittelte Wiederbeschaffungswert und nicht der durch die Versicherung ermittelte niedrigere Wiederbeschaffungswert bei der Schadenregulierung zugrunde gelegt werden muss. Der Sachverständige hat unter Berücksichtigung der vorhandenen Sonderausstattung und der durchgeführten Garantiearbeiten einen […]
