Standardisiertes Messverfahren: Anspruch auf Übersendung der vollständigen Falldatei des Messgeräts samt Token und Passwort

Das Amtsgericht Buxtehude hat durch Beschluss vom 11.5.2020 – 21 OWi 53/20 – entschieden, dass der Verteidigung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren die vollständige Falldatei des Messgeräts samt Token und Passwort zur Verfügung zu stellen ist. Die Verweigerung der Herausgabe dieser Dateien würde das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen. Bei der vorliegenden Messung handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren, sodass der Betroffene zur Verteidigung konkrete Einwendungen gegen die Messung vorzubringen hat. Gerade im Fall eines sog. standardisierten Messverfahrens ergibt sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren ein Anspruch des Betroffenen auf Einsicht in vorhandene, sich nicht bei den Akten befindliche Messdaten und zwar unabhängig davon, ob konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler vorliegen oder vorgetragen worden sind. Einer solchen Datenherausgabe stehen bei der Herausgabe an die Verteidigung auch eventuelle datenschutzrechtliche Bedenken nicht entgegen. Es ist nicht ersichtlich, welche unzulässigen Informationen oder Schlussfolgerungen aus den Daten gezogen werden sollten. Die Verteidigerin ist zudem selbst Organ der Rechtspflege und damit zu einem sachgemäßen Umgang standesrechtlich verpflichtet.