Kanzlei

Arne Egging wurde in Hamburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Referendariat am Oberlandesgericht Hamm und Landgericht Münster. Seither als Rechtsanwalt in Hamburg niedergelassen. Seit 2010 Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Die Fachanwaltsbezeichnung wird nach umfangreicher Prüfung in einem formalisierten Verfahren durch die Rechtsanwaltskammer verliehen. Durch diese vorherige Kammer-Überprüfung unterscheidet sie sich von allen anderen Werbeaussagen und insbesondere von durch gewerbliche Veranstalter verliehenen „Zertifikaten“. Auch die Selbst-Einschätzung als sogenannter „Spezialist“ für ein Fachgebiet, wie man sie häufig bei Rechtsanwälten, die nicht Fachanwalt sind, findet, beruht nicht auf einer Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer.

Fachanwälte müssen sich gemäß § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) nach Verleihung des Titels jährlich mindestens zehn Stunden durch Besuch von Schulungsseminaren oder durch das Verfassen von Veröffentlichungen fortbilden. Ob sie dies tun, wird durch die Rechtsanwaltskammer überprüft. Wird die Fortbildung nicht durchgeführt, wird dem Rechtsanwalt der Fachanwaltstitel von der zuständigen Rechtsanwaltskammer entzogen.

Die Fachanwaltsbezeichnung belegt damit „geprüfte Qualität“.

Rechtsanwalt Arne Egging ist u.a. Mitglied

– im Deutschen Anwaltverein
– im Hamburgischen Anwaltverein
– in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
– im Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V.

Er lebt mit seiner Frau und seinen zwei Kindern in Hamburg.

 

Rechtsanwalt Arne Egging beim Fahrtraining mit einem Linienbus der Hamburger Hochbahn AG