Helmpflicht für Radfahrer ?
Die Rechtslage
In Deutschland besteht generell keine Helmpflicht für Radfahrer, weder im allgemeinen noch für bestimmte Altersgruppen, in bestimmten Regionen oder bei Gruppenfahrten. Da es keine Helmpflicht gibt, gilt nach gängiger Rechtsprechung bei Alltagsradfahrern das Fehlen eines Fahrradhelmes bei einem Unfall auch nicht als Mitverschulden.
Davon abweichend hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden, dass eine Radfahrerin ohne Helm beim Zusammenstoß mit einer geöffneten Autotür eine zwanzigprozentige Mitschuld trägt (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12). Da das Urteil von anderen OLG abweicht, wurde Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die verletzte Radfahrerin hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
Am 17. Juni 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einem Radfahrer ohne Helm nicht automatisch eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls angelastet werden kann. Damit hebt der BGH das umstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom Juni 2013 auf.
Nach Ansicht des Gerichts bestand zum Zeitpunkt des Unfalls keine allgemeine Verkehrsauffassung und kein Verkehrsbewusstsein, dass es zum Eigenschutz erforderlich und zumutbar sei, einen Helm zu tragen.
Helmpflicht im Ausland
Folgende Übersicht zeigt die Länder, in denen eine Helmpflicht besteht.
- Australien: Regelung gilt für alle Radfahrer
- Estland: Regelung gilt für Kinder unter 16 Jahren
- Finnland: Regelung gilt für alle Radfahrer
- Island: Regelung gilt für Kinder unter 15 Jahren
- Israel: Regelung gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Japan: Regelung gilt für Kinder unter 13 Jahren
- Kroatien: Regelung gilt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- Litauen: Regelung gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Malta: Regelung gilt für alle Radfahrer
- Neuseeland: Regelung gilt für alle Radfahrer, Bußgeld: 30 Euro
- Österreich: Regelung gilt fürKinder unter zwölf Jahren
- Schweden: Regelung gilt für Kinder unter 15 Jahren, Bußgeld: 55 Euro
- Slowenien: Regelung gilt für Kinder unter 15 Jahren
- Slowakei: Regelung gilt für Kinder unter 15 Jahren, alle Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften
- Spanien: Regelung gilt für alle Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften, nicht bei langen Steigungen oder hohen Temperaturen, Bußgeld: 90 Euro
- Südafrika: Regelung gilt für alle Radfahrer
- Südkorea: Regelung gilt für Kinder unter 13 Jahren
- Tschechien: Regelung gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- USA: Regelung gilt in 38 Bundesstaaten, überwiegend für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren