Schlagwortarchiv für: Fahrstreifenwechsel

Anscheinsbeweis bei einer Kollision während eines Fahrstreifenwechsels/Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage bei Erinnerungslücken zum Randgeschehen

Das LG Hamburg hat durch Urteil vom 16. Juni 2015 – Az.: 323 U 44/15 – entschieden, dass bei einer Kollision während eines Fahrstreifenwechsels bereits der erste Anschein dafür spricht, dass der Wechselnde den Unfall dadurch verursacht hat, dass er die gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO einzuhaltende äußerste Sorgfalt nicht gewahrt hat. Angaben zum Unfallablauf eines Zeugen sind auch dann glaubhaft, wenn dieser viele Details, z.B. die Tageszeit und den Straßennahmen, nicht mehr erinnert, jedoch zu dem Kerngeschehen des Unfalls eine konkrete Erinnerung hat. Es ist plausibel, dass sich der Zeuge selbst nach längerer Zeit an die Ursache des von ihm unmittelbar vor sich beobachteten Verkehrsunfalls – der Wechsel eines Fahrzeugs auf den auch von dem Zeugen befahrenen Fahrstreifen – deutlich besser erinnert, als an weitere Umstände, die ihm in diesem Zusammenhang verständlicherweise ohne Bedeutung erschienen.

Volltext: LG Hamburg.pdf

Haftungsverteilung bei Auffahrunfall vor roter Ampel nach Fahrstreifenwechsel

Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat durch Urteil vom 05.12.2013 – 814 C 300/12 – entschieden, dass beim Auffahren grundsätzlich der erste Anschein gegen den Auffahrenden spricht. Entweder wurde der nötige Sicherheitsabstand bzw. die der Verkehrssituation entsprechende Geschwindigkeit nicht eingehalten oder die erforderliche Aufmerksamkeit fehlte. Der Auffahrunfall ereignete sich nicht in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel, da der Wagen, bevor es zur Kollision der Fahrzeuge gekommen ist, bereits einige Sekunden an der Lichtzeichenanlage angehalten hatte. Ein Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO liegt nicht vor. 

Dem Auffahrenden ist es nicht gelungen, den Anscheinsbeweis durch Darlegung und Beweis der Möglichkeit eines atypischen Verlaufs zu erschüttern.