Das musste ein 31-jähriger Kaufmann erfahren, der wegen Nötigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt wurde. Er erhielt auch ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten. Amtsgerichts München vom 19. Mai 2022 (AZ: 943 Cs 412 Js 158569/21).
Drängeln und Nötigen im Straßenverkehr
Der Angeklagte fuhr im März 2021 mit seinem Audi A5 in München durch einen Tunnel. Die Geschädigte fuhr mit ihrer Tochter in ihrem VW Golf vor ihm. Dabei fuhr der Mann so dicht auf, dass im Rückspiegel Fahrzeugs nicht einmal mehr das Kennzeichen des Audis erkennbar war. Der Angeklagte beabsichtigte damit die Geschädigte dazu bewegen, die Fahrspur zu wechseln oder schneller zu fahren.
Nachdem er sie überholt hatte, scherte er dicht vor ihr wieder ein und bremste sein Fahrzeug ohne Grund fast bis zum Stillstand ab, um die Geschädigte zu maßregeln. Die Geschädigte konnte nur durch starkes Abbremsen ihrerseits einen Unfall verhindern und hupte. Daraufhin zeigte der Angeklagte ihr den Mittelfinger.
In der Verhandlung räumte der Angeklagte ein, dort auch gefahren zu sein. Er sei aber nicht zu schnell gefahren und habe auch nicht überholt. Es sei nichts Außergewöhnliches passiert während der Fahrt. Es müsse sich daher um eine Verwechslung handeln.
Drängler zu Geldstrafe verurteilt
Nachdem die Geschädigte als Zeugin vernommen worden war und ein von ihrer Tochter gefertigtes Foto angeschaut worden war, sah das Gericht die Behauptungen des Angeklagten als widerlegt. Der Mann wurde verurteilt. Dabei stützte sich die Richterin auf die Aussage der Frau, die Fotos und das Gedächtnistraining der Frau. Diese schilderte ruhig und ohne innere Widersprüche, somit glaubhaft, dass sowohl sie als auch ihre Tochter sich das Kennzeichen des Pkws merkten, als dieser nach dem Ausbremsen wieder wegfuhr.
Sie hätten sich auch noch darüber unterhalten und sich das Kennzeichen gegenseitig zur Erinnerung vorgesagt. Übungen zum Merken von Autokennzeichen betrieben Mutter und Tochter nach Aussage oft als eine Art Spiel und Gedächtnistraining. Sie sei sich daher ganz sicher, dass es der Pkw mit dem bei der Polizei benannten Kennzeichen gewesen sei, der sie ausgebremst und beleidigt habe.
Zu ihrem eigenen Erstaunen habe sie und ihre Tochter genau diesen Pkw zufällig danach an einer Ampel wiedergesehen. Dann wurden auch die Fotos gemacht. Diese zeigten deutliche Ähnlichkeiten mit dem Angeklagten. In der Hauptverhandlung hat die Geschädigte den Angeklagten als möglichen Fahrer auch wieder erkannt. Das Gericht überzeugte dabei insbesondere, dass die Zeugin von Beruf Fotografin ist und ersichtlich über einen besonders gutes Menschengedächtnis verfügt und auf Details besonderes Augenmerk setzt.