Das Amtsgericht Köln vertritt in zwei Beschlüssen (Az.: 269 C 72/16 vom 03.05.2016 und Az.: 264 C 112/15 vom 30.06.2016) die Auffassung, dass eine Kostenpauschale für einen Verkehrsunfall in Höhe von 25 € angemessen erscheint. Die beklagte Versicherung hatte trotz mehrfacher Aufforderung nur 20 € bezahlt.