Das Landgericht Hamburg schätzt in seinem Urteil vom 20.06.2014 – Az.: 306 O 265/11 – aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auf der Grundlage der Feststellungen des Sachverständigen den Umfang der weiteren Beeinträchtigungen nach einem Verkehrsunfall hinsichtlich des Prozentsatzes der Einschränkungen der Haushaltsführung. Es war festgestellt worden, dass die Klägerin eine Distorsion der Halswirbelsäule erlitten hatte, die dazu führte, dass sie im 1. Monat nach dem Unfall zu 100 % nicht in der Lage war, ihren Haushalt zu führen, und Hilfe bei der persönlichen Pflege benötigte.
Das LG Hamburg hat für die beiden Folgemonate den Umfang der weiteren Beeinträchtigungen auf Grundlage der Feststellungen des Sachverständigen auf 50% bzw. 20 % geschätzt.
Das LG Hamburg hält einen täglichen Aufwand von 3,66 Stunden bei einem Hund und weiteren Haustieren im Haushalt für ohne Weiteres nachvollziehbar. Der von der Klägerin angenommene Stundensatz von 10 € wird ebenfalls nicht beanstandet.