Fragebogen der R+V Versicherung wird nach Intervention der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht nicht mehr verwendet
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, RAuN Jörg Elsner, hat in einem Schreiben an die R+V Versicherung deutlich gemacht, dass die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht den von der R+V Versicherung an Mandanten verschickten Fragebogen für nicht akzeptabel hält. Die R+V Versicherung hat nunmehr geantwortet, dass sie ihren Fragebogen zu den Umständen der Anwaltsbeauftragung nicht mehr verwenden wird, da dieser in seiner bisherigen Form zu Missverständnissen führen könne. Sie hat angekündigt, ihren Fragebogen zu überarbeiten. Das Schreiben der R+V Versicherung vom 9. Januar 2015 finden Sie hier: