Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines unfallanalytischen Gutachtens bei behauptetem Fahrstreifenwechsel
Das Landgericht Gera vertritt in seinem Urteil vom 26.02.2014 – Az.: 1 S 166/13 – die Auffassung, dass das Amtsgericht Rudolstadt Saalfeld den Antrag auf Einholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens zum Unfallhergang nicht rechtsfehlerhaft abgelehnt hat, weil das angebotene Beweismittel ungeeignet war, zum Beweisthema sachdienstliche Ergebnisse zu erbringen. Der sachverständige Schluss von Fahrzeugschäden auf den Unfallhergang setzt im Fall eines behaupteten Fahrstreifenwechsels voraus, dass als Anknüpfungstatsache jedenfalls die Position eines der beteiligten Fahrzeuge auf der Fahrbahn zum Unfallzeitpunkt feststeht. Nur so lassen sich aus den Beschädigungen Schlüsse auf die Position anderer Unfallbeteiligter ziehen. Anderenfalls kann die Begutachtung möglicherweise Aufschluss geben über den Anstoßwinkel, nicht jedoch zu der bei einem Fahrspurwechsel entscheidungserheblichen Positionierung der Fahrzeuge zu den Fahrstreifen. Ein solcher sicherer Ausgangspunkt fehlte im vorliegenden Fall.