Änderung des Passivrubrums/Ersatz der Verbringungskosten
Das AG Coburg kommt in seinem Urteil vom 17.07.2017 – Az.: 15 C 466/17 – zu dem Ergebnis, dass auch die Verbringungskosten zu ersetzen sind. Nach Klageeinreichung war die Passivlegitimation der HUK-Coburg bestritten worden, da die HUK-Coburg im Auftrag und in Vertretung der HUK24 AG die außergerichtliche Regulierung vorgenommen hatte, so dass die HUK24 AG […]