Wer falsch parkt mit einem Carsharing-Auto, wird sich über die Kosten wundern: Denn es werden nicht nur die Gebühren für das Falschparken oder sogar Abschleppen an den Fahrer weitergereicht.
Vielmehr lassen sich die Carsharing-Unternehmen auch die Ermittlung der Fahrenden und die Weitergabe der Personalien an die Bußgeldstelle bezahlen. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzungsvereinbarungen wird in der Regel eine entsprechende Strafzahlung oder Verwaltungspauschale vereinbart. So lassen sich die Unternehmen den Personalaufwand mit den Bearbeitungsgebühren bei Verkehrsvergehen oder Straftaten ausgleichen. Da die staatliche Förderung von […]