Anspruch auf Ersatz der Reparaturkostenrechnung im Rahmen der „130%-Rechtsprechung“, wenn diese bei ex-post-Betrachtung überschritten wurde
Das Amtsgericht Hamburg kommt in seinem Urteil vom 07.08.2017 – Az.: 35 aC 151/15 – zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte auch dann Anspruch auf Ersatz der Reparaturkostenrechnung im Rahmen der „130%-Rechtsprechung“ hat, wenn sich der Wiederbeschaffungswert nachträglich als geringer erweist, als in dem vorgerichtlichen Schadengutachten ermittelt wurde und damit die „130%-Grenze“ bei ex-post-Betrachtung überschritten […]